Das Familienrecht umfasst die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, welche die Beziehungen der Mitglieder einer Familie untereinander, aber auch zu Dritten regeln. Streitigkeiten auf diesem Gebiet fallen in der 1. Instanz unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit des Familiengerichts, eines besonderen Spruchkörpers der Amtsgerichte, und in der 2. Instanz direkt in die Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte. Das Landgericht wird in Familiensachen also im Instanzenzug übersprungen.
In Familiensachen findet eine eigene Verfahrensordnung, das Familienverfahrensgesetz (FamFG) Anwendung. Die maßgeblichen Normen des materiellen Rechts finden sich im Wesentlichen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und zwar in den §§ 1297 bis 1921 BGB, sowie in zahlreichen zivilrechtlichen Nebengesetzen wie dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) und dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), aber auch in Gesetzen auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts, wie dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Einkommenssteuergesetz (EStG) oder dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und letztlich auch in internationalen Übereinkommen wie der Rom-III-Verordnung oder den Haager Übereinkommen auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts und des Schutzes von Minderjährigen. In Unterhaltsverfahren sind darüber hinaus die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie die Düsseldorfer Tabelle als Rechtsquellen von besonderer Bedeutung.
Das Familienrecht zählt zu den dynamischsten Rechtsgebieten, welches aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen einem ständigen Wandel unterworfen ist. In keinem anderen Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches hat es in den letzten Jahren derart viele umfassende Reformen gegeben wie auf dem Gebiet des Familienrechts. Exemplarisch seinen hier nur die Unterhaltsrechtsreform 2008, die Güterrechtsreform 2009, die Versorgungsausgleichreform 2009 und die Reform des Verfahrensrechts durch die Einführung des FamFG ebenfalls 2009 zu nennen.
Aufgrund des ständigen Wandels und der Komplexität des Rechtsgebietes ist gerade im Bereich des Familienrechts eine hohe Expertise und anwaltliche Spezialkenntnis gefragt, aber auch ein gewisses Feingefühl.
Im Jahre 2006 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung zuerkannt, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen, welche ich aufgrund regelmäßiger Fortbildungen bis heute führen darf.
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit stellt das Familienrecht einen meiner Schwerpunkte da.
Brauchen Sie Unterstützung in einem der vorstehenden Bereiche? Sprechen Sie mich an. Gerne helfe ich Ihnen eine sachgerechte und interessenorientierte Lösung zu finden.
Im Downloadbereich finden Sie unter der Rubrik Familienrecht einige hilfreiche Formulare sowie die aktuellen unterhalsrechtlichen Leitlinien, die Düsseldorfer Tabelle, interessante Gerichtsentscheidungen und einige Merkblätter zu bestimmten familienrechtlichen Themengebieten. Ich bemühe mich, diese möglichst auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Ausführungen ersetzen aber keinesfalls die anwaltliche Einzelfallberatung.