Als Organ der Rechtspflege ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes dem Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei vertritt der Rechtsanwalt als Parteivertreter aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Er ist beratend tätig, oder als außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertreter des Mandanten. Teils ist bei Gericht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben und der Betroffene ohne ihn nicht in der Lage Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen. Der Rechtsanwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Dinge verpflichtet.
Der Notar ist ebenfalls Organ der Rechtspflege und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist im Wesentlichen zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen vor allem auf den Gebieten des Grundstücksrechts, Erbrechts, Familienrechts und Gesellschaftsrechts, was daraus folgt, dass vor allem auf diesem Gebieten vielfach aufgrund gesetzlicher Formvorschriften die Notwendigkeit besteht, Rechtsvorgänge in der Form der notariellen Beurkundung (§ 128 BGB) oder öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) vorzunehmen. Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und damit unabhängiger Betreuer der Beteiligten. Auch er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sowohl Rechtsanwalt als auch Notar sind auch beratend tätig. In welcher Funktion der Anwaltsnotar, der die beiden Berufe Rechtsanwalt und Notar in einer Person vereint, hier letztlich tätig wird, entscheidet sich ggf. erst in der Beratung und ist abhängig von dem an ihn herangetragenen Auftrag. Aufgrund zwingender berufsrechtlicher Regelungen darf ein Anwaltsnotar jedoch in einer Angelegenheit nur entweder als Anwalt oder als Notar tätig werden. So darf der Anwaltsnotar, der ein Testament beurkundet hat in einer anschließenden Auseinandersetzung der Erben nicht mehr anwaltlich tätig werden oder, wenn er einen Ehevertrag beurkundet hat, einen der Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten.
Die Kanzlei wurde im September 1957 durch Rechtsanwalt Karl Josef Schmidt in dessen Geburtshaus An der Lohmühle 11, noch heute Kanzleisitz, als Rechtsanwaltskanzlei gegründet. Im April 1967 wurde Rechtsanwalt Karl Josef Schmidt zum Notar bestellt. Seit diesem Zeitpunkt gehören auch notarielle Dienstleistungen zum Leistungsangebot. Im Januar 1991 wurde Rechtsanwalt Ralf Dienstühler in die Kanzlei mit aufgenommen, der im November 1999 ebenfalls zum Notar bestellt wurde. Als Anwalts- & Notarsozietät Schmidt & Dienstühler wurde die Kanzlei bis Juni 2003 unverändert fortgeführt. Im Juli 2003 schied Rechtsanwalt und Notar a.D. Karl Josef Schmidt aus der Anwalts- & Notarsozietät aus und übergab die Gesellschafterstellung an seinen Sohn Rechtsanwalt Jörg Peter Schmidt. Rechtsanwalt und Notar a.D. Karl Josef Schmidt war jedoch in den Folgejahren noch weiterhin beratend tätig. Am 31. Juli 2021 schied Rechtsanwalt und Notar a.D. Ralf Dienstühler altersbedingt aus der Kanzlei aus, welche seit diesem Zeitpunkt als Kanzlei Jörg Peter Schmidt fortgeführt wird und zwar seit dem 1. August 2021 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Heiko Hillert.
Zum Leistungsspektrum gehören die anwaltliche Beratung, außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung ebenso wie notarielle Dienstleistungen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier im zivilrechtlichen Bereich, insbesondere auf den Gebieten des Ehe- und Familienrechts, des Erbrechts, des Miet- und WEG-Rechts, des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie des Verkehrszivilrechts, also der Unfallschadenregulierung und der Beitreibung von Forderungen für Ärzte, Handwerker, etc. Auch die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren wird mit abgedeckt. Rechtsanwalt Jörg Peter Schmidt ist vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Landes-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Die fortlaufend modernisierten, ebenerdig zu erreichenden Kanzleiräume befinden sich im Zentrum Plettenbergs in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Plettenberg. Vor der Kanzlei stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Wir nutzen modernste IT-Technik, um für unsere Mandanten ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Neben den herkömmlichen Kontaktmöglichkeiten per Telefon, Telefax und E-Mail bieten wir seit Beginn der Corona Pandemie, sofern es gewünscht wird, auch Videokonferenzen per Skype, Microsoft Teams und Zoom an. Sofern Sie an letzterem Interesse haben vereinbaren Sie kurzfristig telefonisch einen entsprechenden Videokonferenztermin und überlassen uns Ihre E-Mail Anschrift, damit wir Ihnen den Teilnahmelink zusenden können.
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